Bitte beachten Sie, dass ab 01. Januar 2014 in Berlin eine “CityTax” genannte Übernachtungssteuer auf alle touristischen Aufenthalte erhoben wird. Diese beträgt 5% des reinen Netto-Übernachtungspreises pro Nacht. Sie wird nur dann nicht erhoben, wenn der Hotelgast per Formblatt nachgewiesen hat, dass der Aufenthalt rein geschäftlicher Natur ist. In allen anderen Fällen ist das Hotel verpflichtet, die Abgabe einzubehalten und an die Stadt abzuführen.
Das Land Berlin stellt unter anderem folgende Dokumente zur Verfügung:
ÜnSt 1b - Merkblatt Gast
ÜnSt 3 - Arbeitgeberbestätigung
ÜnSt 4 - Eigenbestätigung
Die Übernachtungssteuer ist nicht in den angegebenen Preisen enthalten!
Wir danken Ihnen für Ihre Hotelwahl!